Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die Grundlagen unserer Zusammenarbeit - in verständlicher Sprache, nicht in Kleingedrucktem.
Dieser Text hält die Grundsätze fest, nach denen wir arbeiten, und ersetzt keine anwaltlich geprüften Geschäftsbedingungen. Vor dem Livegang durch eine fachkundige Stelle prüfen lassen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Infinity Media GmbH (nachfolgend „wir“) und ihren Auftraggebern über die Entwicklung, Anpassung und den Betrieb von Software.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Gegenzeichnung des Angebots zustande. Massgeblich für den Leistungsumfang ist die im Angebot genannte Spezifikation.
3. Leistungen und Mitwirkung
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach fachlichem Standard. Der Auftraggeber stellt die für die Umsetzung nötigen Informationen, Zugänge, Daten und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
4. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünsche, die über die vereinbarte Spezifikation hinausgehen, bewerten wir vor der Umsetzung nach Aufwand und Terminwirkung. Sie werden erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber umgesetzt.
5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt nach Festpreis oder nach Aufwand, wie im Angebot vereinbart. Bei Abrechnung nach Aufwand weisen wir die geleisteten Stunden nachvollziehbar aus. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
6. Abnahme
Die Abnahme erfolgt gegen die vereinbarte Abnahmeliste. Der Auftraggeber prüft die Leistung innert 14 Tagen. Erfolgt in dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
7. Nutzungsrechte und Quellcode
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die unbeschränkten, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte am eigens für ihn erstellten Quellcode, einschliesslich des Rechts zur Bearbeitung und Weitergabe. Eingesetzte quelloffene Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. Allgemeines Know-how und wiederverwendbare Bausteine verbleiben bei uns.
8. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die Software bei Abnahme der vereinbarten Spezifikation entspricht. Mängel beheben wir innert angemessener Frist ohne zusätzliche Vergütung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
9. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, höchstens auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
10. Betrieb und Kündigung
Betriebs- und Wartungsverträge laufen unbefristet und können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Nach Vertragsende übergeben wir Quellcode, Dokumentation, Zugangsdaten und Datenexport in üblichem Format.
11. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Basel, Schweiz.